Waffensachkunde


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Pulverlehrgänge

Vorderlader- und Böllerschützen, sowie Schützen, die ihre Patronenhülsen selbst wiederladen möchten, brauchen nach deutschem Recht eine Fachausbildung und eine Erlaubnis nach §27 SprengG.

Wir vermitteln Ihnen das Basiswissen nach den gesetzlichen Vorgaben in einem zweitätigen Seminar um eine solche Erlaubnis beantragen zu können.

Die Schulung findet an zwei Samstagen im Abstand von ca. zwei Wochen statt. Die einzelnen Lehrgänge sind kombinierbar und finden teilweise an unterschiedlichen Tagen statt. Der zweite Tag der Schulung erfolgt mit den Teilnehmern aller Fachgebiete und endet mit einer schriftlichen Prüfung.

Das Prüfungszeugnis wird Ihnen nach erforgreich abgelegter Prüfung im Anschluß an die Prüfung ausgehändigt und berechtigt Sie zur Beantragung einer Erlaubnis nach §27 SprengG für den privaten Umgeng mit Treibladungspulver.

Bitte beachten Sie, dass es Ihnen nur erlaubt ist eine Schulung zu besuchen, wenn Sie als unbescholtener Bürger eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen können. Diese Bescheinigung kann formlos bei Ihrem zuständigen Amt für ordentliche Öffnung, Landratsamt oder Gemeindeamt beantragt werden. Sie können auch das Formular auf dieser Seite ausdrucken und ausgefüllt bei Ihrem zuständigen Amt vorlegen. Bitte beachten Sie das im Rahmen der Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit einige Wochen vergehen können und Sie dieses Dokumt nicht nach der Schulung nachreichen können.

Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung




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