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Waffensachkunde


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Anmeldeformular

Bitte laden Sie sich hier die Anmeldeformulare für die Lehrgänge im pdf-Format auf Ihren Rechner und drucken es aus. Komplett ausgefüllte und unterschriebene Anmeldungen senden Sie bitte per Brief, Fax oder per email an mich zurück.

Bitte beachten Sie die Meldefristen von 14 Tagen vor dem jeweiligen Wochenende. Nachmeldungen beim Amt sind leider nicht möglich.

Für die Teilnahme an einem Pulverlehrgang benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung
vor der ersten Unterrichtsstunde.
Bitte beantragen Sie diese Bescheinigung mindestens sechs Wochen vor dem Schulungswochenende. Die Bescheinigung ist ein ganzes Jahr gültig.

Warum ist die Schulung an einem Freitag?

Der Mitarbeiter des Ministeriums der uns bei der Prüfung beisitzt darf nur noch in besonderen Fällen an einem Samstag zu einer Prüfung bestellt werden. An einem Sonntag darf keine Prüfung mehr stattfinden!

Für uns bedeutet dies: Wenn wir es kostengünstig haben wollen müssen wir uns dem Beamtenrecht anpassen. Die Prüfung beginnt dann an einem Freitag so spät wie möglich am Nachmittag. Dies ermöglicht uns die Schulung mit dem Inhalt >Recht und Gesetz< am Vormittag zu beginnen und so mit ganz frischem Wissen in die nachmittägliche Prüfung zu gehen.

Wer an diesem Freitag nicht an der Schulung jedoch an der Prüfung teilnehmen kann dem kann möglicherweise trotzdem geholfen werden. In diesem Fall wird an einem Sonntag ein Schulungstermin für diese Teilnehmer abgehalten. Die Prüfung findet dann aber erst am darauffolgenden Freitag ab 15:30 Uhr statt.

Falls Sie von dieser Lösung Gebrauch machen wollen bitte ich um telefonische Kontaktaufnahme ob sich noch andere Teilnehmer für eine sonntägliche Schulung interessieren. Die Mehrkosten, das sei an dieser Stelle auch nicht verschwiegen, belaufen sich auf ca. 45.- Euro pro Teilnehmer.


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